Sorglos fahren: MG bietet eine der besten Garantiebedingungen
Als neuentwickelte Automarke mit britischem Erbe, die jetzt zur SAIC-Gruppe gehört, ist es eine Herausforderung, den europäischen Markt zu erobern. Die Anzahl der Marken und Modelle in allen Segmenten ist enorm. Außerdem gelten die Europäer in der Regel als die anspruchsvollsten Autofahrer der Welt. Um als neue Marke den Durchbruch zu schaffen, muss man von Anfang an einen bleibenden Eindruck hinterlassen. MG ist dies gelungen.
Viele Faktoren haben dazu beigetragen, dass der MG ZS EV[1] einen großartigen Verkaufsstart hingelegt und das Vertrauen der Kunden gewonnen hat. Sicherheit, attraktive Optik und Haptik, europäisches Design und intelligente Preisgestaltung spielen hier eine bedeutende Rolle. Doch was zählt, ist Vertrauen. MG wird seinem Ruf gerecht und bietet eine der besten Garantiebedingungen aller Volumenmarken auf dem europäischen Markt.
Was ist neu?
Beginnen wir mit der Standard-Herstellergarantie für den vollelektrischen MG ZS EV und den neuen MG EHS Plug-in-Hybrid[2]. Seit dem 1. Januar 2021 ist diese auf 7 Jahre/150.000 km verlängert worden. Dies gilt für das gesamte Fahrzeug, einschließlich der elektrischen Antriebskomponenten wie der Lithium-Ionen-Batterie und dem Elektromotor. Darüber hinaus beträgt die Korrosionsschutzgarantie der MG-Modelle ebenfalls 7 Jahre, hier sogar ohne Kilometerbegrenzung.
Kostenlose Pannenhilfe
Im unwahrscheinlichen Fall einer Panne oder Störung profitieren MG-Fahrer im ersten Jahr nach der Zulassung von einer kostenlosen Pannenhilfe. Wird das Fahrzeug beim MG Händler gewartet, verlängert sich diese kostenlose Pannenhilfe um jeweils ein Jahr auf bis zu sieben aufeinander folgende Jahre. Dabei ist die Garantie natürlich auf einen nachfolgenden Besitzer übertragbar.
Kostenloses Upgrade
Alles schön und gut natürlich, aber was ist, wenn ich bereits 2019 oder 2020 einen neuen MG gekauft habe? Dann wird die Herstellergarantie einfach auf die neuen Bedingungen hochgestuft, und zwar kostenlos! Und nicht nur das. Die Werksgarantie von 8 Jahren/150.000 km auf die Lithium-Ionen-Batterie, die seinerzeit für den MG ZS EV galt, bleibt bestehen.
Einer der Besten
Um den Kundenbedürfnissen gerecht zu werden und eine stärkere Marktposition zu erlangen, haben wir die Garantiepolitik in ganz Europa unter die Lupe genommen. Und siehe da: Es gibt nur einen Hersteller in Europa, der ebenfalls eine 7-jährige Standard-Herstellergarantie auf Elektro-Neuwagen anbietet. Alle anderen Volumenmarken übersteigen die 5-Jahres-Garantie nicht.
Die branchenführenden Garantiebedingungen von MG, die bei den europäischen Autofahrern großes Vertrauen genießen, gelten für den vollelektrischen MG ZS EV, den neuen MG EHS Plug-in-Hybrid und alle zukünftigen Modelle, zu denen unter anderem auch weitere vielversprechende Elektrofahrzeuge gehören, die ab dem zweiten Quartal 2021 auf den Markt kommen.
[1] Stromverbrauch kombiniert 18,6 kWh/100 km (WLTP**) CO₂-Emissionen kombiniert: 0 g/km
[2] Kraftstoffverbrauch kombiniert: 1,8 l/100 km (WLTP**) Stromverbrauch kombiniert: 24,0 kWh/100 km CO₂-Emissionen kombiniert: 43 g/km
** Diese Fahrzeuge wurde ausschließlich nach dem weltweit harmonisierten Prüfverfahren für Personenwagen und leichte Nutzfahrzeuge (World Harmonised Light Vehicle Test Procedure, WLTP), einem neuen Prüfverfahren zur Messung des Kraftstoffverbrauchs und der CO2-Emissionen, typgenehmigt. Die strengeren Prüfbedingungen des WLTP sollen realitätsnähere Kraftstoffverbrauchs- und CO2-Emissionswerte liefern. Das WLTP ersetzt das bisherige Prüfverfahren NEFZ seit dem 1. September 2018. Für dieses Fahrzeug liegen keine Kraftstoffverbrauchs- und CO2-Emissionswerte nach NEFZ mehr vor. Auf Empfehlung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vom 01. Januar 2021 sowie zu Ihrer Information haben wir für dieses Fahrzeug die auf Basis des neuen WLTP-Testzyklus gemessenen Kraftstoffverbrauchs- und CO2-Emissionswerte angegeben. Bitte beachten Sie jedoch, dass diese Werte keine Vergleichbarkeit mit den nach dem bisherigen NEFZ-Testzyklus gemessenen Werten anderer Fahrzeuge gewährleisten.
Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und den offiziellen spezifischen CO2-Emissionen neuer Personenkraftwagen können dem ‘Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch, die CO2-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen’ entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen und bei der DAT Deutsche Automobil Treuhand GmbH (www.dat.de/co2) unentgeltlich erhältlich ist.