MG verlängert Herstellergarantie auf sieben Jahre
- Neue Garantiebedingungen für MG ZS EV[1] und MG EHS Plug-in-Hybrid[2]
- MG bietet eine der besten Garantiebedingungen auf dem europäischen Markt
- Kostenloses Garantie-Upgrade für bestehende MG Kunden
- Zusätzliches Vertrauen in die Produktqualität der erneuerten MG Marke
Von fünf zu sieben Jahren Garantie
Die erweiterte Werksgarantie von sieben Jahren/150.000 Kilometer gilt für das gesamte Fahrzeug, einschließlich der elektrischen Antriebskomponenten wie Lithium-Ionen-Batterie und Elektromotor. Die Korrosionsschutzgarantie des MG ZS EV und MG EHS Plug-in-Hybrid beträgt ebenfalls sieben Jahre und gilt in diesem speziellen Fall auch ohne Kilometerbegrenzung.
Kunden eines neuen MG profitieren im ersten Jahr nach der Registrierung auch von kostenloser Pannenhilfe. Wenn das Fahrzeug jedoch beim offiziellen MG-Händler gewartet wird, wird die Pannenhilfe wiederholt um ein Jahr für maximal sieben aufeinander folgende Jahre verlängert – kostenlos. Die Garantie ist selbstverständlich auf einen nachfolgenden Besitzer übertragbar.

Kostenloses Upgrade für bestehende MG-Kunden
Das ist noch nicht alles: Kunden, die 2019 und 2020 einen neuen MG gekauft haben, erhalten ein kostenfreies Upgrade auf die neuen Bedingungen der Herstellergarantie. Darüber hinaus behalten diese Kunden acht Jahre/150.000 Kilometer Werksgarantie, die derzeit für die Lithium-Ionen-Batterie gilt.
Intelligente SUVs
Der neue MG EHS Plug-in-Hybrid ist das zweite Modell von MG in Europa. Der geräumige, sichere und besonders umfassend ausgestattete SUV nutzt die fortschrittliche Plug-in-Hybrid-Technologie, die niedrigen Kraftstoffverbrauch und Emissionen mit optimalem Fahrspaß kombiniert. Der neue MG EHS-Plug-in-Hybrid ist im Vergleich zum MG ZS EV in einem höherwertigen Segment angesiedelt. Dieser verzeichnet seit dem Verkaufsstart im Oktober 2019 große Erfolge und gehört derzeit zu den meistverkauften EVs in einigen europäischen Ländern.
[1] Stromverbrauch kombiniert 18,6 kWh/100 km (WLTP**) CO₂-Emissionen kombiniert: 0 g/km
[2] Kraftstoffverbrauch kombiniert: 1,8 l/100 km (WLTP**) Stromverbrauch kombiniert: 24,0 kWh/100 km CO₂-Emissionen kombiniert: 43 g/km
** Diese Fahrzeuge wurde ausschließlich nach dem weltweit harmonisierten Prüfverfahren für Personenwagen und leichte Nutzfahrzeuge (World Harmonised Light Vehicle Test Procedure, WLTP), einem neuen Prüfverfahren zur Messung des Kraftstoffverbrauchs und der CO2-Emissionen, typgenehmigt. Die strengeren Prüfbedingungen des WLTP sollen realitätsnähere Kraftstoffverbrauchs- und CO2-Emissionswerte liefern. Das WLTP ersetzt das bisherige Prüfverfahren NEFZ seit dem 1. September 2018. Für dieses Fahrzeug liegen keine Kraftstoffverbrauchs- und CO2-Emissionswerte nach NEFZ mehr vor. Auf Empfehlung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vom 01. Januar 2021 sowie zu Ihrer Information haben wir für dieses Fahrzeug die auf Basis des neuen WLTP-Testzyklus gemessenen Kraftstoffverbrauchs- und CO2-Emissionswerte angegeben. Bitte beachten Sie jedoch, dass diese Werte keine Vergleichbarkeit mit den nach dem bisherigen NEFZ-Testzyklus gemessenen Werten anderer Fahrzeuge gewährleisten.
Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und den offiziellen spezifischen CO2-Emissionen neuer Personenkraftwagen können dem ‚Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch, die CO2-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen‘ entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen und bei der DAT Deutsche Automobil Treuhand GmbH (www.dat.de/co2) unentgeltlich erhältlich ist.